AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der F&T LaSiSe gGmbH (nachfolgend „F&T“)
1. Geltungsbereich der AGB und Vertragsgegenstand
(1) Diese AGB gelten für alle unsere vertraglichen oder außervertraglichen Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, unabhängig davon, ob F&T selbst oder ein Dritter der Veranstalter ist.
(2) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als F&T ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn F&T in Kenntnis der AGB des Kunden vorbehaltlos Leistungen an den Kunden erbringt.
(3) Von diesen AGB abweichende Bestimmungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden, Zusicherungen und nachträgliche Vertragsänderungen.
2. Teilnahmebedingungen
(1) Die Teilnahme an den Veranstaltungen setzt eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis für die jeweilige Veranstaltung voraus. Der Kunde muss in einer körperlichen und geistigen Verfassung sein, die ihm das sichere Führen eines Kraft- /Lastfahrzeugs ermöglicht. Ein sofortiger Ausschluss von der Veranstaltung ohne Rückerstattung der Kursgebühr erfolgt bei Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch während oder im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. F&T behält sich in diesem Fall die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
(2) Zur Teilnahme an einer Veranstaltung nutzt der Kunde sein eigenes Kraft-/Lastfahrzeug. Das Fahrzeug muss zum Straßenverkehr zugelassen und ordnungsgemäß versichert sein.
(3) Werden die Fahrzeuge von F&T oder durch einen von F&T vermittelten Dritten gestellt, gelten die Besonderen Bedingungen zur Anmietung von Fremdfahrzeugen.
3. Vertragsabschluss
(1) Zur Anmeldung für eine Veranstaltung oder zur Anmietung der Module/des Schulungsgebäudes unterbreitet der Kunde F&T ein verbindliches Angebot unter Verwendung des von F&T jeweils hierfür vorgegebenen und vom Kunden eigenhändig unterschriebenen Formulars. Die Zusendung kann per Post, Fax oder unter Einsatz individueller elektronischer Kommunikationsmittel (E-Mail) erfolgen. Der Kunde ist an ein Angebot zwei Wochen nach Abgabe gebunden. F&T ist zur Annahme eines Angebotes nicht verpflichtet. Der Vertrag kommt erst mit Zugang der durch F&T erklärten Anmelde- oder Buchungsbestätigung nebst Rechnung beim Kunden zustande. Nebenabreden und Änderungen der ursprünglichen Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie durch F&T bestätigt werden.
(2) Der Kunde ist zu wahrheitsgemäßen Angaben bei der Anmeldung verpflichtet. Im Falle vorsätzlich falscher Angaben ist F&T berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die bereits gezahlte Kursgebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet. Die Geltendmachung sich wegen des Rücktritts ergebender Schadensersatzansprüche bleibt F&T unbenommen.
4. Vermietung
Der Mieter hat sich um alle behördlichen, rechtlichen und versicherungstechnischen Notwendigkeiten im Rahmen der Anmietung des F&T Geländes und/oder der Räumlichkeiten der F&T zu kümmern. Hierzu zählen u.a. die behördliche Genehmigung von Sonntagsarbeit und der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Schäden, die im Rahmen der Einmietung am F&T Eigentum entstehen. Ein Nachweis für den Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist der F&T auf Verlangen vorzulegen.
5. Preise/Zahlung der Veranstaltungsgebühr
(1) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Zugangs des Kundenangebots bei F&T. Die Kursgebühr wird dem Kunden von F&T mit der Bestätigung des Angebots in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge zur Zahlung fällig und zahlbar.
(2) Sollte der Kunde vor Beginn der Veranstaltung die in Rechnung gestellten Gebühren nicht bezahlt haben, ist F&T berechtigt, unbeschadet der Verpflichtung des Kunden die Veranstaltungsgebühr zu zahlen, den Kunden von der Veranstaltung auszuschließen. Bei der Organisation von Veranstaltungen durch Dritte kann F&T die gesamte Veranstaltung absagen.
6. Stornierung, Umbuchung und Abbruch der Veranstaltung durch den Kunden
(1) Der Kunde kann vor Beginn der Veranstaltung zu den im Folgenden dargestellten Bedingungen zurücktreten oder den von ihm verbindlich gewählten Termin umbuchen. Er hat auch das Recht, bis zum Beginn der Veranstaltung zu verlangen, dass statt seiner, ein Dritter an der Veranstaltung teilnimmt. F&T kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen des angebotenen Kurses nicht entspricht oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder er sich nicht mit der Geltung dieser AGB einverstanden erklärt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Kunde und der Dritte als Gesamtschuldner für die Kursgebühr und die entstehenden Mehrkosten.
(2) Maßgeblich für die Berechnung aller Stornierungsfristen ist - auch bei telefonischer Ankündigung - jeweils der schriftliche Eingang der Erklärung bei F&T.
(3) F&T stehen im Rücktritts- oder Umbuchungsfall des Kunden folgende Stornierungsgebühren zu:
(3.1) Einzelkunden:
Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90 % der Kursgebühr, bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75 % der Kursgebühr, bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 %. Am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen (mit Ausnahme von Fällen höherer Gewalt) 100 % der Kursgebühr.
(3.2) Gruppenbuchungen:
Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90 % der Kursgebühr zzgl. gesetzlicher USt. Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75 % der Kursgebühr, zzgl. gesetzlicher USt. Bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Kursgebühr, zzgl. gesetzlicher USt. Am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen (mit Ausnahme von Fällen höherer Gewalt) 100 % der Kursgebühr zzgl. gesetzlicher USt.
(3.3) F&T bleibt jeweils vorbehalten, einen höheren Schaden im Einzelfall nachzuweisen. Das Recht des Kunden, F&T einen geringeren Schaden nachzuweisen als gefordert, bleibt jeweils unberührt. Wird ein verbindlich vereinbarter Termin gemäß Ziffer 5 Absatz 1 dieser AGB von (einem) Dritten wahrgenommen, so erhebt F&T keine Stornierungsgebühren, wenn im Übrigen keine Umbuchung erfolgt.
(3.4) Im Falle höherer Gewalt entfällt die Stornierungsgebühr. Bei höherer Gewalt handelt es sich um ein ungewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis, auf das derjenige, der sich darauf beruft, keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Hierzu zählen insbesondere schwere Unwetter, die eine gefahrlose Nutzung der Anlage erheblich gefährden. Für das Vorliegen eines Falles von höherer Gewalt ist der Kunde beweispflichtig.
(4) Stornierungsgebühren sind sofort zur Zahlung fällig und zahlbar. F&T ist berechtigt, diese gegen bereits entrichtete Zahlungen aufzurechnen. Bis zur Zahlung der Stornierungsgebühren ist F&T zur Zurückbehaltung weiterer vertraglicher Leistungen berechtigt.
(5) Erscheint der Kunde nicht oder deutlich verspätet zum Veranstaltungsbeginn, tritt er am Tage des Veranstaltungsbeginns oder aus Gründen zurück, die nicht vom F&T zu vertreten sind oder muss er von der Veranstaltung oder deren Fortsetzung ausgeschlossen werden, so behält F&T den vollen Vergütungsanspruch, es sei denn, es liegt ein Fall höherer Gewalt i.S.d. Ziffer 5 Absatz 3 Unterabsatz 4 dieser AGB vor.
(6) Werden durch den Kunden ab dem ersten Veranstaltungstag ohne vorherige Rücktrittserklärung vertraglich vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen, ohne dass ein Fall höherer Gewalt i.S.d. Ziffer 5 Absatz 3 Unterabsatz 4 dieser AGB vorliegt, behält F&T den Anspruch auf die volle, vertraglich vereinbarte Veranstaltungsgebühr. Ersparte Aufwendungen werden zurückerstattet.
7. Absage und Abbruch von Veranstaltungen durch F&T
(1) F&T behält sich das Recht vor, Kurse zu verschieben oder auch abzusagen, wenn sich weniger als sechs Kunden angemeldet haben oder ein Fall von höherer Gewalt i.S.d. Ziffer 5 Absatz 3 Unterabsatz 4 dieser AGB vorliegt, insbesondere wenn die Wetterverhältnisse eine Durchführung der Veranstaltung nach Einschätzung von F&T ohne Gefährdung der Kunden oder der Fahrzeuge nicht zulassen. Fällt die Veranstaltung wegen Nichterreichen der Mindestkundenzahl wird der Kunde so frühzeitig wie möglich darüber informiert und ein Ersatztermin vereinbart. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und bereits geleistete Zahlungen zurückzuverlangen. Den Ersatz seiner Aufwendungen für die Anfahrt kann der Kunde nur verlangen, wenn er im Fall des Nichterreichens der Mindestkundenzahl nicht mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin informiert wurde. Alle etwaigen Ansprüche des Kunden sind der Höhe nach auf die vereinbarte Veranstaltungsgebühr begrenzt.
(2) In Abstimmung mit dem Kunden schlägt F&T diesem einen zumutbaren Ersatztermin vor. Sagt der Kunde den vereinbarten Ersatztermin ab, ist F&T nicht mehr zum nochmaligen Angebot seiner Leistung verpflichtet, es sei denn, es liegt ein Fall von höherer Gewalt i.S.d. Ziffer 5 Absatz 3 Unterabsatz 4 dieser AGB vor.
(3) Wird die Durchführung der Veranstaltung infolge eines während der Veranstaltung plötzlich eintretenden Ereignisses höherer Gewalt i.S.d Ziffer 5. Absatz 3 Unterabsatz 4 dieser AGB erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl F&T als auch der Kunde die Veranstaltung vorzeitig beenden. In diesem Fall kann F&T für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene, der Höhe nach maximal auf die Veranstaltungsgebühr beschränkte Entschädigung verlangen.
8. Schadensersatz/Haftung
(1) Dem Kunden ist bekannt, dass sich im Rahmen der Veranstaltungen die allgemeinen Risiken des Straßenverkehrs verwirklichen können und das diese Risiken unter dem besonderen Gesichtspunkt der Ladungssicherung simuliert werden. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Dies schließt mitgeführte Gegenstände und Produkte zur Ladungssicherung ein.
(2) Auf Schadensersatz, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung vertraglicher Pflichten oder aus unerlaubter Handlung, haftet F&T nur, soweit deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wenn die verletzte Pflicht für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind entweder zur Kennzeichnung einer konkret beschriebenen, die Erreichung des Vertragszwecks gefährdende wesentliche Pflichtverletzung gebraucht oder Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von F&T auf Schadensersatz auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit F&T im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus sonstigen Gründen zwingend haftet.
9. Versicherungen
Es obliegt dem Kunden, selbst dafür zu sorgen, dass er, insbesondere im Hinblick auf Schäden, für die er aufgrund der Teilnahme an der Veranstaltung möglicherweise selbst haftet, ausreichend versichert ist. F&T übernimmt keinerlei vertragliche Verpflichtung für einen umfassenden Versicherungsschutz zugunsten des Kunden. F&T hat jedoch eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgendem Versicherungsschutz abgeschlossen. Personen und Sachschäden je Versicherungsfall bis 5.000.000 Euro, Vermögensschäden bis 250.000 Euro. F&T übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Leistungsumfang der vorgenannten Versicherungen im konkreten Schadensfall tatsächlich sämtliche Schäden des Kunden oder Dritter abdeckt.
10. Technische und Sicherheitsbestimmungen
(1) Alle Fahrzeuge müssen in einem technisch ordnungsgemäßen Zustand sein. Werden an den Fahrzeugen Mängel festgestellt (Flüssigkeitsverlust, abgefahrene Bremsbeläge, abgefahrene Reifen, defekte Federelemente usw.) so ist ein Befahren der Module mit diesem Fahrzeug untersagt. Zugelassen ist lediglich handelsübliche Straßenbereifung. Bei winterlichen Witterungsverhältnissen ist die Ausrüstung der Fahrzeuge entsprechend den Vorgaben des § 2 Absatz 3a StVO anzupassen. F&T ist berechtigt, den fahrsicheren Zustand der Kundenfahrzeuge vor Veranstaltungsbeginn zu überprüfen. Bei Beanstandungen kann die Teilnahme an der Veranstaltung verweigert werden. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühr.
(2) Während der praktischen Durchführung der Veranstaltung besteht Gurtpflicht. Die Mitnahme von Begleitpersonen ist nur nach Absprache mit F&T gestattet. Während der Kurse ist den Anweisungen der Verantwortlichen für die Veranstaltung im Interesse der Sicherheit unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Anweisungen, die geeignet sind, den Kunden selbst, andere Personen oder Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, kann ein Kunde von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht. Der Veranstalter entscheidet über das Vorliegen eines zum Ausschluss führenden Verstoßes nach billigem Ermessen.
(3) Auf dem gesamten Gelände gelten die Regeln der StVO und der StVZO.
11. Datenschutz
Die Daten des Kunden werden elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet und nach den Vorgaben des BDSG gelöscht.
12. Allgemeines
(1) Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort Selm. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der ausschließliche Gerichtsstand Selm.
(2) Verträge mit F&T unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.
13. Widerrufsbelehrung
(1) Widerrufsrecht Als Verbraucher können Sie Ihre Vertragserklärung - soweit die Inanspruchnahme der Leistung des F&T nicht als Freizeitveranstaltung erfolgt - innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, Email) oder – wenn Ihnen die Sache (z.B. ein Gutschein) vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch bei Warenlieferungen nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung), bei Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses und in beiden Fällen nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
anmeldung@lasise.de
Forschungs- und Technologiezentrum Ladungssicherung Selm gGmbH
Auf der Koppel 100
59379 Selm
(2) Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
(3) Besondere Hinweise Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn F&T mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.
Ende der Widerrufsbelehrung
Stand: März 2018