AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen der F&T LaSiSe gGmbH (nachfolgend „F&T“)

I. Allgemeine Bestimmungen

1.

Geltungsbereich der AGB und Vertragsgegenstand (1) Diese AGB gelten für alle unsere vertraglichen Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, unabhängig davon, ob F&T selbst oder ein Dritter der Veranstalter ist. (2) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als F&T ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn F&T in Kenntnis der AGB des Kunden vorbehaltlos Leistungen an den Kunden erbringt.

2.

Geltungsbereich der AGB und Vertragsgegenstand (1) Diese AGB gelten für alle unsere vertraglichen Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, unabhängig davon, ob F&T selbst oder ein Dritter der Veranstalter ist. (2) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als F&T ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn F&T in Kenntnis der AGB des Kunden vorbehaltlos Leistungen an den Kunden erbringt.

2. Teilnahmebedingungen

1.

Die Teilnahme an den Veranstaltungen setzt eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis für die jeweilige Veranstaltung voraus. Der Kunde muss in einer körperlichen und geistigen Verfassung sein, die ihm das sichere Führen eines Kraft- /Lastfahrzeugs ermöglicht. Der Kunde sichert mit seiner Teilnahme zu, diese Voraussetzungen zu erfüllen. Ein sofortiger Ausschluss von der Veranstaltung ohne Rückerstattung der Kursgebühr erfolgt bei Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch während oder im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. F&T behält sich auch in diesem Fall die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

2.

Zur Teilnahme an einer Veranstaltung nutzt der Kunde sein eigenes Kraft-/Lastfahrzeug. Das Fahrzeug muss zum Straßenverkehr zugelassen und ordnungsgemäß versichert sein. Auch dies sichert der Kunde mit seiner Teilnahme zu.

3.

Werden die Fahrzeuge von F&T oder durch einen von F&T vermittelten Dritten gestellt, gelten die Besonderen Bedingungen zur Anmietung von Fremdfahrzeugen die in der in der aktuellsten Fassung separat mit der Angebotserstellung zur Verfügung gestellt werden.

3. Vertragsabschluss

1.

Zur Anmeldung für eine Veranstaltung oder zur Anmietung der Module/des Schulungsgebäudes unterbreitet der F&T dem Kunden nach dessen Anfrage ein verbindliches und zeitlich befristetes Angebot. Nimmt der Kunde dieses Angebot durch Unterzeichnung auf dem Angebotsformular durch dessen Rücksendung an F&T oder separat per E-Mail fristgerecht an, erhält er von F&T eine Auftragsbestätigung. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Angebotsbestätigung bei F&T zustande.

2.

Der Kunde ist zu wahrheitsgemäßen Angaben bei der Anmeldung verpflichtet. Im Falle falscher Angaben ist F&T berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung sich wegen des Rücktritts ergebender Schadensersatzansprüche bleibt F&T unbenommen. Die bereits gezahlte Kursgebühr wird im Falle vorsätzlicher Falschangaben nicht zurückerstattet.

4. Vermietung

1.

Der Mieter hat sich um alle behördlichen, rechtlichen und versicherungstechnischen Notwendigkeiten im Rahmen einer Anmietung des F&T Geländes und/oder der Räumlichkeiten der F&T im Zusammenhang mit den von dem Mieter dort durchzuführenden Tätigkeiten zu kümmern. Hierzu zählen u.a. die behördliche Genehmigung von Sonntagsarbeit und der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Schäden, die im Rahmen der Einmietung am F&T Eigentum entstehen. Ein Nachweis für den Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist der F&T auf Verlangen vorzulegen.

5. Preise/Zahlung der Veranstaltungsgebühr

1.

Es gelten die individuell mit dem Kunden im Rahmen des Vertragsabschlusses nach Ziffer 3 vereinbarten. Die Kursgebühr wird dem Kunden von F&T mit der Bestätigung des Angebots in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge zur Zahlung fällig und zahlbar.

2.

Sollte der Kunde vor Beginn der Veranstaltung die in Rechnung gestellten Gebühren nicht bezahlt haben, ist F&T berechtigt, den Kunden von der Veranstaltung auszuschließen.

6. Stornierung, Umbuchung und Abbruch der Veranstaltung durch den Kunden

1.

Der Kunde kann vor Beginn der Veranstaltung zu den im Folgenden dargestellten Bedingungen stornieren.

2.

Maßgeblich für die Berechnung aller Stornierungsfristen ist - auch bei telefonischer Ankündigung - jeweils der Eingang der Erklärung bei F&T in Textform.

3.

F&T stehen im Rücktritts- oder Umbuchungsfall des Kunden folgende Stornierungsgebühren zu:

3.1 Einzelkunden:

Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90 % der Kursgebühr, bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75 % der Kursgebühr, bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 %. Am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen (mit Ausnahme von Fällen höherer Gewalt) 100 % der Kursgebühr.

3.2 Gruppenbuchungen:

Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90 % der Kursgebühr. Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75 % der Kursgebühr. Bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Kursgebühr. Am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen (mit Ausnahme von Fällen höherer Gewalt) 100 % der Kursgebühr.

3.3

F&T bleibt jeweils vorbehalten, einen höheren Schaden im Einzelfall nachzuweisen. Das Recht des Kunden, F&T einen geringeren Schaden nachzuweisen als gefordert, bleibt jeweils unberührt. Wird ein verbindlich vereinbarter Termin gemäß Ziffer 6 Absatz 1 dieser AGB von (einem) Dritten wahrgenommen, so erhebt F&T keine Stornierungsgebühren, wenn im Übrigen keine Umbuchung erfolgt.

3.4

Im Falle höherer Gewalt entfällt die Stornierungsgebühr. Bei höherer Gewalt handelt es sich um ein ungewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis, auf das derjenige, der sich darauf beruft, keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Hierzu zählen insbesondere schwere Unwetter, die eine gefahrlose Nutzung der Anlage erheblich gefährden. Für das Vorliegen eines Falles von höherer Gewalt ist der Kunde beweispflichtig.

4.

Stornierungsgebühren sind sofort zur Zahlung fällig und zahlbar. F&T ist berechtigt, diese gegen bereits entrichtete Zahlungen aufzurechnen. Bis zur Zahlung der Stornierungsgebühren ist F&T zur Zurückbehaltung weiterer vertraglicher Leistungen berechtigt.

5.

Erscheint der Kunde nicht oder deutlich verspätet zum Veranstaltungsbeginn, tritt er am Tage des Veranstaltungsbeginns zurück oder muss er von der Veranstaltung oder deren Fortsetzung ausgeschlossen werden, so behält F&T den vollen Vergütungsanspruch, es sei denn, es liegt ein Fall höherer Gewalt i.S.d. Ziffer 6 Absatz 3 Unterabsatz 4 dieser AGB vor oder F&T hat die Gründe für den Rücktritt zu vertreten.

6.

Werden durch den Kunden ab dem ersten Veranstaltungstag ohne vorherige Rücktrittserklärung vertraglich vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen, ohne dass ein Fall höherer Gewalt i.S.d. Ziffer 6 Absatz 3 Unterabsatz 4 dieser AGB vorliegt oder F&T die nicht erfolgte Inanspruchnahme zu vertreten hat, behält F&T den Anspruch auf die volle, vertraglich vereinbarte Veranstaltungsgebühr. Ersparte Aufwendungen werden zurückerstattet.

7. Absage und Abbruch von Veranstaltungen durch F&T, Ausschluss einzelner Teilnehmer

1.

Wird die Durchführung der Veranstaltung infolge eines während der Veranstaltung plötzlich eintretenden Ereignisses höherer Gewalt i.S.d Ziffer 6. Absatz 3 Unterabsatz 4 dieser AGB erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl F&T als auch der Kunde die Veranstaltung vorzeitig beenden. In diesem Fall kann F&T für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene, der Höhe nach maximal auf die Veranstaltungsgebühr beschränkte Entschädigung verlangen.

2.

Teilnehmer, die den Ablauf einer Veranstaltung stören, gegen Gesetze oder die guten Sitten verstoßen, können durch F&T nach vorheriger Abmahnung (und gegebenenfalls wenn die Abmachung entbehrlich ist oder keinen Erfolg verspricht auch ohne vorherige Abmahnung) von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf /auch teilweise) Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr besteht in diesen Fällen nicht.

3.

Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gilt für von F&T allgemein angebotene Veranstaltungen, zu denen sich Verbraucher anmelden können: F&T behält sich das Recht vor, Kurse zu verschieben oder auch abzusagen, wenn sich weniger als sechs Kunden angemeldet haben oder ein Fall von höherer Gewalt i.S.d. Ziffer 6 Absatz 3 Unterabsatz 4 dieser AGB vorliegt, insbesondere wenn die Wetterverhältnisse eine Durchführung der Veranstaltung nach Einschätzung von F&T ohne Gefährdung der Kunden oder der Fahrzeuge nicht zulassen. Fällt die Veranstaltung wegen Nichterreichen der Mindestkundenzahl aus, wird der Kunde so frühzeitig wie möglich darüber informiert und ein Ersatztermin vereinbart. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und bereits geleistete Zahlungen zurückzuverlangen. Den Ersatz seiner Aufwendungen für die Anfahrt kann der Kunde nur verlangen, wenn er im Fall des Nichterreichens der Mindestkundenzahl nicht mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin informiert wurde. Alle etwaigen Ansprüche des Kunden sind der Höhe nach auf die vereinbarte Veranstaltungsgebühr begrenzt.

8. Schadensersatz/Haftung

1.

Dem Kunden ist bekannt, dass sich im Rahmen der Veranstaltungen die allgemeinen Risiken des Straßenverkehrs verwirklichen können und dass diese Risiken unter dem besonderen Gesichtspunkt der Ladungssicherung simuliert werden. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Dies schließt mitgeführte Gegenstände und Produkte zur Ladungssicherung ein.

2.

Auf Schadensersatz, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung vertraglicher Pflichten oder aus unerlaubter Handlung, haftet F&T nur, soweit deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von F&T auf Schadensersatz auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit F&T im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus sonstigen Gründen zwingend haftet.

9. Versicherungen

Dem Kunden ist bekannt, dass sich im Rahmen der Veranstaltungen die allgemeinen Risiken des Straßenverkehrs verwirklichen können und dass diese Risiken unter dem besonderen Gesichtspunkt der Ladungssicherung simuliert werden. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Dies schließt mitgeführte Gegenstände und Produkte zur Ladungssicherung ein.

10. Technische und Sicherheitsbestimmungen

1.

Alle Fahrzeuge müssen in einem technisch ordnungsgemäßen Zustand sein. Werden an den Fahrzeugen Mängel festgestellt (Flüssigkeitsverlust, abgefahrene Bremsbeläge, abgefahrene Reifen, defekte Federelemente usw.) so ist ein Befahren der Module mit diesem Fahrzeug untersagt. Zugelassen ist lediglich handelsübliche Straßenbereifung. Bei winterlichen Witterungsverhältnissen ist die Ausrüstung der Fahrzeuge entsprechend den Vorgaben des § 2 Absatz 3a StVO anzupassen. F&T ist berechtigt aber nicht verpflichtet, den fahrsicheren Zustand der Kundenfahrzeuge vor Veranstaltungsbeginn zu überprüfen. Bei Beanstandungen kann die Teilnahme an der Veranstaltung verweigert werden. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühr.

2.

Während der praktischen Durchführung der Veranstaltung besteht Gurtpflicht. Die Mitnahme von Begleitpersonen ist nur nach Absprache mit F&T gestattet. Während der Kurse ist den Anweisungen der Verantwortlichen für die Veranstaltung im Interesse der Sicherheit unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Anweisungen, die geeignet sind, den Kunden selbst, andere Personen oder Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, kann ein Kunde von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht. Der Veranstalter entscheidet über das Vorliegen eines zum Ausschluss führenden Verstoßes nach billigem Ermessen.

3.

Auf dem gesamten Gelände gelten die Regeln der StVO und der StVZO.

11. Datenschutz

Die Daten des Kunden werden nach den Vorgaben des BDSG und der Datenschutzgrundverordnung elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet und gelöscht.

12. Leistungsschutz, Urheber- und Nutzungsrecht

An sämtlichen zur Verfügung gestellten Materialien hat F&T die Nutzung- und Verwertungsrechte inne. Solche Materialien dürfen ohne die vorherige und ausdrückliche Zustimmung von F&T nicht an Dritte weitergegeben werden. Es ist nicht zulässig, zur Verfügung gestellte Materialien außerhalb der Grenzen des § 53 UrhG zu vervielfältigen und/oder öffentlich zugänglich zu machen. Filmaufnahmen, Mitschnitte oder andere Aufnahmen der der Veranstaltungen von F&T sind nicht zulässig. Durch F&T erstellte Gutachten kann der Kunde zum vereinbarten Zweck verwenden. Eine darüberhinausgehende Nutzung, Vervielfältigung oder Verwertung ist nicht zulässig.

13. Aufrechnung,  Zurückbehaltung

1.

Der Kunde ist zur Zurückbehaltung von Zahlungen und zur Aufrechnung nur wegen unstreitiger oder gerichtlich festgestellter Gegenforderungen oder Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

2.

F&T stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte uneingeschränkt im gesetzlichen Umfang zu.

14. Allgemeines

1.

Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort Selm. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der ausschließliche Gerichtsstand Selm. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat (§ 38 Abs. 2 Satz 1 ZPO).

2.

Verträge mit F&T unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3.

Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

15. Widerrufsbelehrung

Verbrauchern in Sinne des § 13 BGB steht ein Widerrufsrecht wie folgt zu

1. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

(Forschungs- und Technologiezentrum Ladungssicherung Selm gGmbH Auf der Koppel 100 59379 Selm, Tel.: 02592 973010, anmeldung@lasise.de) 

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

Das vorstehende Widerrufsrecht besteht nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB unter anderem nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.


II. Sonderbestimmungen für das Erstellen von Verlade- und Sicherungsanweisungen

Für die Leistungen der F&T im Zusammenhang mit dem Erstellen von Verlade- und Sicherungsanweisungen gelten ergänzend zu den Bestimmungen aus Teil I. die folgenden Bestimmungen.

1. Umfang des Auftrages

Ist nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart, umfasst der Auftrag zur Erstellung von Verlade- und Sicherungsanweisungen oder vergleichbaren Dienstleistungen eine Bestandsaufnahme und Analyse der Anforderungen sowie auf dieser Basis die Erstellung einer Verladerichtlinie.

2. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat F&T sämtliche zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Informationen, Unterlagen und Materialien vollständig und auf aktuellem Stand zur Verfügung zu stellen. Er hat F&T unverzüglich in Textform über alle Umstände ohne gesonderte Aufforderung zu informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sein können. F&T haftet nicht für etwaige aus unzutreffenden oder fehlenden Angaben des Kunden resultierenden Mängel, Schäden oder Mehrkosten.



Stand: November 2024